Hauptstraße 1. 67693 Fischbach, Tel.: 0172 68 19 772
Hauptstraße 1. 67693 Fischbach, Tel.: 0172 68 19 772

Im Trauerfall

- zu Hause:

Sie müssen nichts "sofort und gleich" machen. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit zum Durchatmen.

 

Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst unter der Tel.Nr. 116 117.

 

Der Haus- oder Notarzt stellt die Todesbescheinigung aus. Diese bleibt beim Verstorbenen und wird später von uns benötigt, um die Überführung zu machen und die Formalitäten zu erledigen.

Der Arzt braucht, sofern auffindbar, den Personalausweis und die Krankenversicherungskarte.

Erst wenn die Todesbescheinigung ausgefüllt und unterschrieben ist, dürfen wir die Überführung machen.

Zeitdruck besteht keiner, Sie können auch zu Hause in aller Ruhe Abschied nehmen.

Sie erreichen uns am Besten unter der Tel.Nr. 0172 68 19 772. Wir können dann erste Fragen beantworten und das weitere Vorgehen besprechen.

 

 

- im Heim, in der Klinik oder einem Hospiz:

Auch hier gilt: erst einmal Durchatmen und sich Zeit nehmen. Nichts muss sofort geschehen.

 

Der Arzt im Krankenhaus füllt die Todesbescheinigung aus und die Klinik meldet den Sterbefall beim Standesamt. Sie brauchen sich nicht darum zu kümmern.

Das Seniorenheim oder Hospiz benachrichtigt den Notarzt, Sie brauchen sich auch hier darum nicht zu kümmern. Wie das Krankenhaus, sind auch Heim und Hospiz zur Meldung des Sterbefalls beim Standesamt verpflichtet.

 

Das gibt Ihnen und uns Zeit, zu einem ersten Gespräch und Abklärung des Notwendigsten.

Wir können Ihnen bei allen weiteren Schritten gerne behilflich sein und klären den Zeitpunkt der Überführung mit Heim, Klinik oder Hospiz ab. Je nachdem, ob Sie sich schon verabschiedet haben oder noch möchten, besprechen wir die weitere Vorgehensweise mit Ihnen.

benötigte Unterlagen:

Folgende Unterlagen sind in der Regel für die Beurkundung und für die Bestattungsgenehmigung erforderlich:

  • Personalausweis mit aktueller Adresse, oder aktuelle Melderegisterauskunft, sofern der/die Verstorbene nicht zuhause verstorben ist.

Personalstandsurkunden:

  • Geburtsturkunde bei Ledigen
  • Heiratsurkunde und ggf Familienbuch (Stammbuch) bei Verheirateten
  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
  • Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder aktueller Eheregisterauszug mit Scheidungsvermerk bei Geschiedenen

sollten die Dokumente fehlen, oder nicht auffindbar sein, helfen wir bei der Neubeschaffung.

Fremdsprachige Dokumente werden im Original mit beglaubigter Übersetzung benötigt.

Hier finden Sie uns

Bestattungsinstitut u. Schreinerei Christian Kleeberger
Hauptstr. 1
67693 Fischbach

Werkstatt:  Hintergasse 29

Kontakt

Rufen Sie uns einfach an unter

 

  +49 6305 5137

oder 0172 68 19 77 2

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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