Sie müssen nichts "sofort und gleich" machen. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit zum Durchatmen.
Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst unter der Tel.Nr. 116 117.
Der Haus- oder Notarzt stellt die Todesbescheinigung aus. Diese bleibt beim Verstorbenen und wird später von uns benötigt, um die Überführung zu machen und die Formalitäten zu erledigen.
Der Arzt braucht, sofern auffindbar, den Personalausweis und die Krankenversicherungskarte.
Erst wenn die Todesbescheinigung ausgefüllt und unterschrieben ist, dürfen wir die Überführung machen.
Zeitdruck besteht keiner, Sie können auch zu Hause in aller Ruhe Abschied nehmen.
Sie erreichen uns am Besten unter der Tel.Nr. 0172 68 19 772. Wir können dann erste Fragen beantworten und das weitere Vorgehen besprechen.
Auch hier gilt: erst einmal Durchatmen und sich Zeit nehmen. Nichts muss sofort geschehen.
Der Arzt im Krankenhaus füllt die Todesbescheinigung aus und die Klinik meldet den Sterbefall beim Standesamt. Sie brauchen sich nicht darum zu kümmern.
Das Seniorenheim oder Hospiz benachrichtigt den Notarzt, Sie brauchen sich auch hier darum nicht zu kümmern. Wie das Krankenhaus, sind auch Heim und Hospiz zur Meldung des Sterbefalls beim Standesamt verpflichtet.
Das gibt Ihnen und uns Zeit, zu einem ersten Gespräch und Abklärung des Notwendigsten.
Wir können Ihnen bei allen weiteren Schritten gerne behilflich sein und klären den Zeitpunkt der Überführung mit Heim, Klinik oder Hospiz ab. Je nachdem, ob Sie sich schon verabschiedet haben oder noch möchten, besprechen wir die weitere Vorgehensweise mit Ihnen.
Folgende Unterlagen sind in der Regel für die Beurkundung und für die Bestattungsgenehmigung erforderlich:
Personalstandsurkunden:
sollten die Dokumente fehlen, oder nicht auffindbar sein, helfen wir bei der Neubeschaffung.
Fremdsprachige Dokumente werden im Original mit beglaubigter Übersetzung benötigt.