Der Tod kann kommen wann er will, stets kommt er zu früh und unerwartet.
Wir sind für Sie da, wenn es so weit ist - menschlich und kompetent.
Gerne informieren wir Sie auch über das neue Bestattungsgesetz (BestG) RLP mit den neuen Bestattungsformen und über die dafür notwendige Totenfürsorge-Verfügung.
Ein Musterformular und weiter Infos sehen sie auch auf der Seite "sonstige Bestattungsformen".